Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweils im Angebot angegebenen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an Sie weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Käufer eine Provision in vereinbarter Höhe zu zahlen.
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss durch den Dritten sind Sie ebenfalls provisionsverpflichtet.
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Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd tätig zu werden.
Die Provision bemisst sich wie folgt und wird jeweils bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig:
Die Provision ist in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist im Preis nicht enthalten. Sie beträgt, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, in allen Fällen 6% des Verkaufspreises zzgl. gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Steuern.
Die Provisionspflicht gilt insbesondere ebenfalls für die Vermittlung von Beteiligungen an oder die käufliche Übernahme von Gesellschaften, die Eigentümer des von uns nachgewiesenen Grundstückes oder Projektes sind. Die Provision beträgt auch in diesem Fall 6% vom der im Exposé der Steinberg Investment GmbH ausgewiesen ist, der im Exposé von Sigal & Sapiro Real Estate GmbH ausgewiesen ist.
Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge – ganz gleich welcher Art – insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Angebotsempfängers aufgelöst oder aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist der Angebotsempfänger, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
Ist Ihnen ein von uns angebotenes Objekt bereits anderweitig bekannt, ist uns diese Vorkenntnis innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Anderenfalls sind Sie verpflichtet, uns im Wege des Schadensersatzes die Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass Sie uns in Unkenntnis über die bestehende Vorkenntnis gelassen haben.
Der Kontakt zum Verkäufer wird grundsätzlich über die Steinberg Investment GmbH hergestellt. Bei anschließenden direkten Verhandlungen ist die Steinberg Investment GmbH jeweils über das Ergebnis zu informieren.
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt
als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz des Maklers.